Naturschutzdienste

In den Naturschutzgebieten "Berghauser Matten", "Jennetal" und "Schauinsland" werden an Tagen mit besonders hohem Besucherandrang Naturschutzwarte eingesetzt, die für einen respektvollen Umgang mit der Natur sorgen sollen.

 

Berghauser Matten

Die Berghauser Matten zwischen Ebringen und Wittnau sind Teil der Schönberggruppe südwestlich von Freiburg. Bis Anfang der neunziger Jahre wurde das Gebiet von der französischen Armee als Truppenübungsplatz genutzt, weshalb dort die Intensivierung der Landwirtschaft noch nicht mit gleicher Härte zugeschlagen hat wie andernorts. Die Hänge rund um die Berghauser Kapelle, etwa 150 ha, stehen seit 1996 unter Schutz. Auf engstem Raum stehen hier verschiedenartige Lebensräume nebeneinander. Neben Weidehängen, die auch heute noch von Schafen bestoßen werden, gehören außer den dominierenden Halbtrockenrasen und Streuobstflächen Glatthaferwiesen, Waldbereiche, Gebüsche, Grünland, einige Kleingewässer und Röhrichtbestände zum Schutzgebiet. Dementsprechend findet der Naturfreund hier Riesenschachtelhalm ebenso wie Hundswurz, Sonnenröschen, Hügelmeister, Ohnsporn, Brandknabenkraut, rotes und weißes Waldvögelein und Erdbeerklee; an Tierarten zum Beispiel Neuntöter, Dorngrasmücke, Wendehals, Glatt- und Ringelnatter, Weinhähnchen und Lauchschrecke. Das Betreten der Schutzgebiets ist abseits der ausgewiesenen Wege nur unmittelbar um die Berghauser Kapelle erlaubt.

 

Jennetal

Am Westabbruch des Schwarzwaldes, in der Vorbergzone liegt auf Ebringer Gemarkung im nordwestlichen Teil des Schönbergs das Naturschutzgebiet Jennetal. Auf den anstehenden Konglomeraten haben sich nur flachgründige Böden entwickelt, die durch raschen Abfluß der Niederschläge sehr trocken stehen. Klimagunst und extensive Grünlandnutzung haben eine wärmeliebende, trockenresistente Flora entstehen lassen. So finden sich hier etwa Traubeneiche, Flaumeiche, Mehl- und Elsbeere und auch der seltene Speierling.

Ihr schütteres Kronendach begünstigt lichtbedürftigen Unterwuchs, der hier und auf den umliegenden Saumbeständen und Halbtrockenrasen gedeihen kann. Bereits 1983 wurden 33 Brutvogelarten im Gebiet festgestellt, darunter Zaunammer und Hohltaube; daneben weitere Raritäten wie Gottesanbeterin, Schwalbenschwanz, Weidenalant und zahlreiche Orchideenarten. Vor allem die Kernzone des Schutzgebiets, der Sumser Garten, ist berühmt für seinen Orchideenreichtum. Hier finden sich Knabenkräuter, Ragwurzarten, Riemenzunge, vielblütige Weißwurz und manch andere Kostbarkeit. 1995 wurden die umliegenden Trockenrasen und Eichen-Hainbuchenwälder ebenfalls unter Schutz gestellt, so daß das Naturschutzgebiet nunmehr 22,8 ha umfaßt. Der Sumser Garten mußte aus Schutzgründen eingezäunt werden. Während der Orchideenblüte (Mitte April bis Ende Juni) ist er an Wochenenden und Feiertagen öffentlich zugänglich. Gleichzeitig sind an diesen Tagen die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten des Landkreises allein oder zu zweit unterwegs, um Besuchern die Besonderheiten des NSG zu erläutern und die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu gewährleisten. Um den Reichtum des Schutzgebietes zu erhalten, ist es u. a. nicht erlaubt, Pflanzen zu entnehmen, abseits der ausgewiesenen Wege zu lagern oder die Wege zu verlassen.

 

Schauinsland

Der Schauinsland ist der Hausberg Freiburgs. Seit dem 10. Jahrhundert als Hochweide genutzt und im Mittelalter als 'Erzkasten' für seine reichen Silbervorkommen berühmt, wird der 1284 m hohe Berg in unseren Tagen als Naherholungsgebiet und Aussichtsberg geschätzt. Im Zuge des Silberbergbaus entwaldet, werden die Gipfel heute extensiv landwirtschaftlich genutzt. Hier halten sich Flügelginsterweiden und Borstgrasrasen, auf denen noch Scheuchzers Glockenblume, Weißzüngel, Schweizer Löwenzahn und Bergwohlverleih wachsen. Auf Quellgebieten stehen kleine Hochmoore an, Alpenmilchlattich und Waldgeißbart sind um den Gipfel allenthalben zu finden. Berühmt ist er jedoch insbesondere für seine von beständigem Wind zerzausten Bäume, die so genannten Windbuchen, die der Landschaft vor allem im Herbstnebel ein bizarres Aussehen verleihen. Dorngrasmücke und Zitronengirlitz sind oft zu beobachten; im Herbst ziehen bis zu 30.000 Vögel pro Tag über den Schauinsland nach dem Süden. Seitdem der Gipfel durch Seilbahn und Straße erschlossen ist, stellt er einen über die Maßen bequem zu erreichenden Ausgangspunkt dar, den Schwarzwaldwestweg, den Dreiländerweg und manch andere Höhenwege oder Loipen zu erreichen, den Bergwildpark Steinwasen, die Schaubauernhöfe oder das Besucherbergwerk. Dennoch kommen drei Viertel der rund 500.000 Besucher pro Jahr mit dem Auto; die meisten wegen der Aussicht. An manchen Wochenenden finden sich mehrere tausend Schau-Lustige, um auf dem Eugen-Keidel-Turm den Blick über Feldberg, Belchen und Kandel schweifen zu lassen, über Kaiserstuhl, Rheinebene und Vogesen, an klaren Tagen bis zu den Alpen. Diese Besucherströme sind es auch, die die Gipfelregion gefährden, denn manch einer hält sich nicht an das Wegegebot und sucht auf direktem Wege zum Turm zu gelangen. Doch ist das Gelände unmittelbar um den Gipfel recht steil und daher erosionsgefährdet, denn seit dem (späten) Abschmelzen der Eiszeitgletscher hat sich in dieser Region nur eine dünne Frostschuttdecke mit flachgründigen, mageren Böden entwickelt. Einmal zertreten, braucht die Grasnarbe Jahre, um wieder Fuß zu fassen, wenn es ihr denn überhaupt gelingt.

Um die zwangsläufige Erosion minimal zu halten, werden die Besucher auf einigen ausgewiesenen Wegen zum Gipfel geleitet, ferner ist das Fahrradfahren zwischen Rundweg und Gipfel untersagt. Die Wiesen südlich des Gipfels wurden durch jahrhundertelange extensive Weidenutzung ausgemagert und bieten nun seltenen Pflanzen wie etwa der Arnika Lebensraum. Diese steilen Magerrasen vertragen weder das Betreten durch Sonnenhungrige, Abkürzungswütige oder Sammler seltener Blumen noch den Abfall, den manche Besucher so gerne zurücklassen. Daher achten ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte an Tagen mit starkem Besucherandrang auf die Einhaltung dieser Vorschriften. Zusätzlich zur üblichen Vergütung sind am Schauinsland Berg- und Talfahrt für die Naturschutzbeauftragten gratis.

 

Was ist ein Naturschutzwart?

Den ehrenamtlichen Naturschutzdienst können nach § 52 LNatSchG Männer und Frauen ausüben, die zuverlässig sind, über 18 Jahre alt und von gutem Leumund, ihren Wohnsitz im Lande haben, die nötigen naturkundlichen und schutzrechtlichen Kenntnisse besitzen, mit den örtlichen Verhältnissen, insbesondere in den Schutzgebieten vertraut sind und schließlich bereit zu ehrenamtlichem Überwachungsdienst für längere Zeit. Wer diese Kriterien erfüllt, kann einen Antrag an die untere Naturschutzbehörde stellen. Als Naturschutzwart erhält man Ausweis, amtliche Plakette und ein Taschenbuch mit den wichtigsten Bestimmungen und ist berechtigt, im betreffenden Landkreis 'die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Natur und der Landschaft zu überwachen', insbesondere in Schutzgebieten aller Art, aber auch in der freien Landschaft. Das heißt im Klartext, man informiert über Ziele und Notwendigkeit des Naturschutzes an sich, überwacht und verhindert Eingriffe in geschützte Güter möglichst frühzeitig und repräsentiert quasi die naturschützende Amtsgewalt. Diese beschränkt sich allerdings darauf, die Personalien schwerwiegender Rechtsverletzer aufzunehmen. Die oft verwendete Bezeichnung 'Ranger' wird also nicht in der ursprünglichen Bedeutung umgesetzt. Andererseits genießt der Naturschutzwart während des Dienstes Unfallversicherungsschutz und ist als Amtsträger im Sinne des § 11.1.2.c StGB gegen Angriffe Dritter verstärkt geschützt. Soviel zur Theorie. In der Praxis gilt es, vor Ort im Sinne des Naturschutzes 'Flagge zu zeigen', die Besucher der Schutzgebiete zu informieren und ggf. höflich zu belehren, Anregungen entgegenzunehmen und schließlich Schäden festzustellen und zu melden. Über Verlauf des Dienstes und dabei getätigte Amtshandlungen erstellt man ein Protokoll, das der Naturschutzbehörde weitergeleitet wird. Diese honoriert die Bemühungen der Naturschutzwarte durch ein je Einsatztag an die Naturschutzverbände gezahltes Entgelt. Die AGN betreut im Wechsel mit anderen Verbänden der Region derzeit die drei genannten Schutzgebiete im Freiburger Raum.

Info

Berghauser Matten: Martin Salcher
martin.salcher(a)blnn.de

Jennetal: Georg Ilgenfritz
georg.ilgenfritz(a)blnn.de




Webmaster: webmaster(at)blnn.de


Auf Startseite zurücksetzen