In den Naturschutzgebieten "Berghauser Matten", "Jennetal" und
"Schauinsland" werden an Tagen mit besonders hohem Besucherandrang
Naturschutzwarte eingesetzt, die für einen respektvollen Umgang mit der
Natur sorgen sollen.
Berghauser Matten
Die Berghauser Matten zwischen Ebringen und Wittnau sind Teil der
Schönberggruppe südwestlich von Freiburg. Bis Anfang der neunziger Jahre
wurde das Gebiet von der französischen Armee als Truppenübungsplatz
genutzt, weshalb dort die Intensivierung der Landwirtschaft noch nicht mit
gleicher Härte zugeschlagen hat wie andernorts. Die Hänge rund um die
Berghauser Kapelle, etwa 150 ha, stehen seit 1996 unter Schutz. Auf
engstem Raum stehen hier verschiedenartige Lebensräume nebeneinander.
Neben Weidehängen, die auch heute noch von Schafen bestoßen werden,
gehören außer den dominierenden Halbtrockenrasen und Streuobstflächen
Glatthaferwiesen, Waldbereiche, Gebüsche, Grünland, einige Kleingewässer
und Röhrichtbestände zum Schutzgebiet. Dementsprechend findet der
Naturfreund hier Riesenschachtelhalm ebenso wie Hundswurz, Sonnenröschen,
Hügelmeister, Ohnsporn, Brandknabenkraut, rotes und weißes Waldvögelein
und Erdbeerklee; an Tierarten zum Beispiel Neuntöter, Dorngrasmücke,
Wendehals, Glatt- und Ringelnatter, Weinhähnchen und Lauchschrecke. Das
Betreten der Schutzgebiets ist abseits der ausgewiesenen Wege nur
unmittelbar um die Berghauser Kapelle erlaubt.
Jennetal
Am Westabbruch des Schwarzwaldes, in der Vorbergzone liegt auf Ebringer
Gemarkung im nordwestlichen Teil des Schönbergs das Naturschutzgebiet
Jennetal. Auf den anstehenden Konglomeraten haben sich nur flachgründige
Böden entwickelt, die durch raschen Abfluß der Niederschläge sehr trocken
stehen. Klimagunst und extensive Grünlandnutzung haben eine wärmeliebende,
trockenresistente Flora entstehen lassen. So finden sich hier etwa
Traubeneiche, Flaumeiche, Mehl- und Elsbeere und auch der seltene
Speierling.
Ihr schütteres Kronendach begünstigt lichtbedürftigen Unterwuchs, der
hier und auf den umliegenden Saumbeständen und Halbtrockenrasen gedeihen
kann. Bereits 1983 wurden 33 Brutvogelarten im Gebiet festgestellt,
darunter Zaunammer und Hohltaube; daneben weitere Raritäten wie
Gottesanbeterin, Schwalbenschwanz, Weidenalant und zahlreiche
Orchideenarten. Vor allem die Kernzone des Schutzgebiets, der Sumser
Garten, ist berühmt für seinen Orchideenreichtum. Hier finden sich
Knabenkräuter, Ragwurzarten, Riemenzunge, vielblütige Weißwurz und manch
andere Kostbarkeit. 1995 wurden die umliegenden Trockenrasen und
Eichen-Hainbuchenwälder ebenfalls unter Schutz gestellt, so daß das
Naturschutzgebiet nunmehr 22,8 ha umfaßt. Der Sumser Garten mußte aus
Schutzgründen eingezäunt werden. Während der Orchideenblüte (Mitte April
bis Ende Juni) ist er an Wochenenden und Feiertagen öffentlich zugänglich.
Gleichzeitig sind an diesen Tagen die ehrenamtlichen
Naturschutzbeauftragten des Landkreises allein oder zu zweit unterwegs, um
Besuchern die Besonderheiten des NSG zu erläutern und die Einhaltung der
Schutzbestimmungen zu gewährleisten. Um den Reichtum des Schutzgebietes zu
erhalten, ist es u. a. nicht erlaubt, Pflanzen zu entnehmen, abseits der
ausgewiesenen Wege zu lagern oder die Wege zu verlassen.
Schauinsland
Der Schauinsland ist der Hausberg Freiburgs. Seit dem 10. Jahrhundert
als Hochweide genutzt und im Mittelalter als 'Erzkasten' für seine reichen
Silbervorkommen berühmt, wird der 1284 m hohe Berg in unseren Tagen als
Naherholungsgebiet und Aussichtsberg geschätzt. Im Zuge des Silberbergbaus
entwaldet, werden die Gipfel heute extensiv landwirtschaftlich genutzt.
Hier halten sich Flügelginsterweiden und Borstgrasrasen, auf denen noch
Scheuchzers Glockenblume, Weißzüngel, Schweizer Löwenzahn und
Bergwohlverleih wachsen. Auf Quellgebieten stehen kleine Hochmoore an,
Alpenmilchlattich und Waldgeißbart sind um den Gipfel allenthalben zu
finden. Berühmt ist er jedoch insbesondere für seine von beständigem Wind
zerzausten Bäume, die so genannten Windbuchen, die der Landschaft vor
allem im Herbstnebel ein bizarres Aussehen verleihen. Dorngrasmücke und
Zitronengirlitz sind oft zu beobachten; im Herbst ziehen bis zu 30.000
Vögel pro Tag über den Schauinsland nach dem Süden. Seitdem der Gipfel
durch Seilbahn und Straße erschlossen ist, stellt er einen über die Maßen
bequem zu erreichenden Ausgangspunkt dar, den Schwarzwaldwestweg, den
Dreiländerweg und manch andere Höhenwege oder Loipen zu erreichen, den
Bergwildpark Steinwasen, die Schaubauernhöfe oder das Besucherbergwerk.
Dennoch kommen drei Viertel der rund 500.000 Besucher pro Jahr mit dem
Auto; die meisten wegen der Aussicht. An manchen Wochenenden finden sich
mehrere tausend Schau-Lustige, um auf dem Eugen-Keidel-Turm den Blick über
Feldberg, Belchen und Kandel schweifen zu lassen, über Kaiserstuhl,
Rheinebene und Vogesen, an klaren Tagen bis zu den Alpen. Diese
Besucherströme sind es auch, die die Gipfelregion gefährden, denn manch
einer hält sich nicht an das Wegegebot und sucht auf direktem Wege zum
Turm zu gelangen. Doch ist das Gelände unmittelbar um den Gipfel recht
steil und daher erosionsgefährdet, denn seit dem (späten) Abschmelzen der
Eiszeitgletscher hat sich in dieser Region nur eine dünne Frostschuttdecke
mit flachgründigen, mageren Böden entwickelt. Einmal zertreten, braucht
die Grasnarbe Jahre, um wieder Fuß zu fassen, wenn es ihr denn überhaupt
gelingt.
Um die zwangsläufige Erosion minimal zu halten, werden die Besucher auf
einigen ausgewiesenen Wegen zum Gipfel geleitet, ferner ist das
Fahrradfahren zwischen Rundweg und Gipfel untersagt. Die Wiesen südlich
des Gipfels wurden durch jahrhundertelange extensive Weidenutzung
ausgemagert und bieten nun seltenen Pflanzen wie etwa der Arnika
Lebensraum. Diese steilen Magerrasen vertragen weder das Betreten durch
Sonnenhungrige, Abkürzungswütige oder Sammler seltener Blumen noch den
Abfall, den manche Besucher so gerne zurücklassen. Daher achten
ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte an Tagen mit starkem Besucherandrang
auf die Einhaltung dieser Vorschriften. Zusätzlich zur üblichen Vergütung
sind am Schauinsland Berg- und Talfahrt für die Naturschutzbeauftragten
gratis.
Was ist ein Naturschutzwart?
Den ehrenamtlichen Naturschutzdienst können nach § 52 LNatSchG Männer
und Frauen ausüben, die zuverlässig sind, über 18 Jahre alt und von gutem
Leumund, ihren Wohnsitz im Lande haben, die nötigen naturkundlichen und
schutzrechtlichen Kenntnisse besitzen, mit den örtlichen Verhältnissen,
insbesondere in den Schutzgebieten vertraut sind und schließlich bereit zu
ehrenamtlichem Überwachungsdienst für längere Zeit. Wer diese Kriterien
erfüllt, kann einen Antrag an die untere Naturschutzbehörde stellen. Als
Naturschutzwart erhält man Ausweis, amtliche Plakette und ein Taschenbuch
mit den wichtigsten Bestimmungen und ist berechtigt, im betreffenden
Landkreis 'die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Natur und der
Landschaft zu überwachen', insbesondere in Schutzgebieten aller Art, aber
auch in der freien Landschaft. Das heißt im Klartext, man informiert über
Ziele und Notwendigkeit des Naturschutzes an sich, überwacht und
verhindert Eingriffe in geschützte Güter möglichst frühzeitig und
repräsentiert quasi die naturschützende Amtsgewalt. Diese beschränkt sich
allerdings darauf, die Personalien schwerwiegender Rechtsverletzer
aufzunehmen. Die oft verwendete Bezeichnung 'Ranger' wird also nicht in
der ursprünglichen Bedeutung umgesetzt. Andererseits genießt der
Naturschutzwart während des Dienstes Unfallversicherungsschutz und ist als
Amtsträger im Sinne des § 11.1.2.c StGB gegen Angriffe Dritter verstärkt
geschützt. Soviel zur Theorie. In der Praxis gilt es, vor Ort im Sinne des
Naturschutzes 'Flagge zu zeigen', die Besucher der Schutzgebiete zu
informieren und ggf. höflich zu belehren, Anregungen entgegenzunehmen und
schließlich Schäden festzustellen und zu melden. Über Verlauf des Dienstes
und dabei getätigte Amtshandlungen erstellt man ein Protokoll, das der
Naturschutzbehörde weitergeleitet wird. Diese honoriert die Bemühungen der
Naturschutzwarte durch ein je Einsatztag an die Naturschutzverbände
gezahltes Entgelt. Die AGN betreut im Wechsel mit anderen Verbänden der
Region derzeit die drei genannten Schutzgebiete im Freiburger Raum.
Info
Berghauser Matten: Martin Salcher
martin.salcher(a)blnn.de
Jennetal: Georg Ilgenfritz
georg.ilgenfritz(a)blnn.de
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